Fristenrechner

Davor
8 Wochen: Samstag, 31. Juli 2021 Pfeil nach unten
7 Wochen: Samstag, 07. August 2021 Pfeil nach unten
6 Wochen: Samstag, 14. August 2021 Pfeil nach unten
10 Tage: Mittwoch, 15. September 2021 Pfeil nach unten
Ereignistag
Danach
4 Tage: Mittwoch, 29. September 2021 Pfeil nach unten
4 Wochen: Freitag, 22. Oktober 2021 Pfeil nach unten
6 Wochen: Freitag, 05. November 2021 Pfeil nach unten
8 Wochen: Samstag, 20. November 2021 Pfeil nach unten
12 Wochen: Samstag, 18. Dezember 2021 Pfeil nach unten

Elternzeit

(Kündigungsschutz)

Beginn des Kündigungsverbots [§ 18 Abs. 1 BEEG]. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit nicht kündigen. In besonderen Fällen kann eine Kündigung durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle ausnahmsweise für zulässig erklärt werden. Der Ereignistag – hier der Tag des Beginns der Elternzeit – wird nicht in die Frist einbezogen.
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