Fristenrechner

Davor
8 Wochen: Samstag, 31. Juli 2021 Pfeil nach unten
7 Wochen: Samstag, 07. August 2021 Pfeil nach unten
6 Wochen: Samstag, 14. August 2021 Pfeil nach unten
10 Tage: Mittwoch, 15. September 2021 Pfeil nach unten
Ereignistag
Danach
4 Tage: Mittwoch, 29. September 2021 Pfeil nach unten
4 Wochen: Freitag, 22. Oktober 2021 Pfeil nach unten
6 Wochen: Freitag, 05. November 2021 Pfeil nach unten
8 Wochen: Samstag, 20. November 2021 Pfeil nach unten
12 Wochen: Samstag, 18. Dezember 2021 Pfeil nach unten

Mutterschutz

(Schutzfristende Früh-/Mehrlingsgeburt)

Ende der Mutterschutzfrist [§ 3 Abs. 2 MuSchG]. Mütter dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten oder in Fällen, in denen vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung (i. S. § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX) ärztlich festgestellt und eine Verlängerung der Schutzfrist von der Mutter verlangt wird, bis zum Ablauf von zwölf Wochen, nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Der Ereignistag – hier der Entbindungstag – wird nicht in die Frist einbezogen.

Wichtig: Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Frist um den Zeitraum der Schutzfrist vor der Entbindung, der nicht in Anspruch genommen werden konnte.
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