Fristenrechner

Davor
8 Wochen: Samstag, 31. Juli 2021 Pfeil nach unten
7 Wochen: Samstag, 07. August 2021 Pfeil nach unten
6 Wochen: Samstag, 14. August 2021 Pfeil nach unten
10 Tage: Mittwoch, 15. September 2021 Pfeil nach unten
Ereignistag
Danach
4 Tage: Mittwoch, 29. September 2021 Pfeil nach unten
4 Wochen: Freitag, 22. Oktober 2021 Pfeil nach unten
6 Wochen: Freitag, 05. November 2021 Pfeil nach unten
8 Wochen: Samstag, 20. November 2021 Pfeil nach unten
12 Wochen: Samstag, 18. Dezember 2021 Pfeil nach unten

Elternzeit

(Anmeldung/Teilzeitverlangen)

Ende der Anmeldefrist [§§ 16 Abs. 1 und 15 Abs. 7 BEEG]. Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine angemessene kürzere Frist möglich. Dieselbe Frist gilt für die schriftliche Mitteilung, falls vom Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit Gebrauch gemacht werden soll. Der Ereignistag – hier der Tag des Beginns der Elternzeit – wird nicht in die Frist einbezogen.
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