Fristenrechner

Davor
8 Wochen: Samstag, 31. Juli 2021 Pfeil nach unten
7 Wochen: Samstag, 07. August 2021 Pfeil nach unten
6 Wochen: Samstag, 14. August 2021 Pfeil nach unten
10 Tage: Mittwoch, 15. September 2021 Pfeil nach unten
Ereignistag
Danach
4 Tage: Mittwoch, 29. September 2021 Pfeil nach unten
4 Wochen: Freitag, 22. Oktober 2021 Pfeil nach unten
6 Wochen: Freitag, 05. November 2021 Pfeil nach unten
8 Wochen: Samstag, 20. November 2021 Pfeil nach unten
12 Wochen: Samstag, 18. Dezember 2021 Pfeil nach unten

Entgeltfortzahlung

(Ende des Anspruchs)

Ende des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall [§ 3 Abs. 1 EFZG]. Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Der erste Tag wird in die Frist einbezogen, wenn die Arbeit krankheitsbedingt vollständig ausgefallen ist.

Wichtig: Wird ein Arbeitnehmer an einem Arbeitstag während der Arbeitsleistung arbeitsunfähig, so ist der erste Tag als Ereignistag nicht in die Sechs-Wochen-Frist einzubeziehen. Berechnen Sie in einem solchen Fall bitte neu.
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