Mit diesem Rechner ermitteln Sie die Sozialversicherungsbeiträge für Entgelte innerhalb der Gleitzone von 450,01 bis 850,00 EUR bis 30. Juni 2019 sowie im Übergangsbereich von 450,01 bis 1.300,00 EUR ab dem 1. Juli 2019. Die betroffenen Arbeitnehmer zahlen lediglich einen reduzierten, progressiv-ansteigenden Beitragsanteil.
Bei Arbeitsentgelten außerhalb der genannten Entgeltbereiche (z. B. schwankendes Arbeitsentgelt, Einmalzahlungen), in denen zwar das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone bzw. im Übergangsbereich liegt, das tatsächliche monatliche Arbeitsentgelt jedoch die obere Grenze überschreitet, können die Beiträge nicht mit diesem Rechner ermittelt werden.
Wichtig: Die versicherungsrechtliche Beurteilung kann Ihnen der Rechner allerdings nicht abnehmen. Unterstützung dabei leistet das Gemeinsame Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung.
Monat / Jahr | / |
Anzahl Tage | |
Bruttogehalt | EUR |
Beitragsgruppe KV | |
Beitragssatz KV | % |
Zusatzbeitrag KV | 0,00% |
Bundesland | |
Verzicht auf die Gleitzonenregelung in der gesetzl. RV | ja |
Kinderlos | |
Umlagesatz U1 | 0,00% |
Umlagesatz U2 | 0,00% |
Insolvenzgeldumlage | |
Entgelte aus anderen Beschäftigungen | 0,00 EUR |
Für Beschäftigte, die vor dem 1. Januar 2013 mit einem Entgelt zwischen 400,01 bis 450 Euro in die Gleitzone fielen, gilt die frühere Gleitzonenregelung bis zum 31. Dezember 2014 weiter. Wählen Sie daher im Feld Übergangsregelung Gleitzone = ja.
Beschäftigte, die vor dem 1. Januar 2013 ein Arbeitsentgelt zwischen 800,01, und 850 Euro erhalten haben, können wählen:Durch den Verzicht auf die Anwendung der besonderen Regelungen zur Gleitzone können die damit verbundenen rentenmindernden Auswirkungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vermieden werden.
Werden mehrere Beschäftigungen ausgeübt, gelten die besonderen Regelungen zur Gleitzone, wenn der insgesamt erzielte Arbeitslohn innerhalb der Gleitzone liegt.