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Ehepartner oder gleichgeschlechtlicher Lebenspartner

Die Höchstbelastungsgrenze bei den Zuzahlungen beträgt 2 Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke verringert sich der Wert auf 1 Prozent.

Es sind die laufenden und einmaligen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Versicherten und seiner Angehörigen im Kalenderjahr zu berücksichtigen. Die Aufzählung ist nicht abschließend, hinsichtlich der Beurteilung weiterer Einnahmen hilft Ihnen Ihr IKK-Berater.

Einnahmeart Ja Nein
Abfindung bei Beendigung Arbeits-/Dienstverhältnis Ja
Arbeitnehmersparzulage Nein
Arbeitsentgelt (Arbeitnehmer) Ja
Arbeitslosengeld Ja
Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit Ja
Aufwandsentschädigung für Ehrenamt Ja
Aufwendungsersatz für Betreuer Nein
Ausbildungsgeld nach dem SGB III Ja
Ausbildungsvergütung Ja
BAföG Nein
Behindertenmehrbedarf (SGB XII) Nein
Arbeitgeber-Beitragszuschuss (KV/PV) Nein
RV-Beitragszuschuss zur freiwilligen KV Nein
Berufsausbildungsbeihilfe Ja
Betriebsrente Ja
Blindengeld/-hilfe Nein
Elterngeld (oberhalb 300 EUR) Ja
ESF-Leistungen (Europ. Sozialfonds) Ja
(Existenz)Gründungszuschuss Ja
Familiengeld nach Landesgesetz Nein
Gewerbebetrieb, Einkünfte aus - Ja
Insolvenzgeld Ja
Kapitalvermögen, Einkünfte aus - Ja
Kindergeld Nein
Krankengeld von der Krankenkasse Ja
Kurzarbeitergeld (KUG), Transfer-KUG Ja
Land- und Fortswirtschaft, Einkünfte aus - Ja
Leibrenten, private Ja
Meister-BAföG (nach dem AFBG) Nein
Pflegegeld Nein
Rente, gesetzl. Rentenversicherung Ja
Rente, gesetzl. Unfallversicherung
(oberhalb Grundbetrag)
Ja
Sachbezüge (z.B. freie Kost/Wohnung) Ja
(Saison)Kurzarbeitergeld Ja
Selbstständige Arbeit, Einkünfte aus - Ja
Überbrückungsgeld Ja
Übergangsgeld Ja
Unterhalt, von getrennt lebenden bzw. geschiedenen Ehegatten Ja
Unterhalt, den Kinder von Dritten erhalten Ja
Unterhaltsgeld Ja
Verletztengeld Ja
Vermietung/Verpachtung, Einkünfte aus - Ja
Vermögenswirksame Leistungen Ja
Versorgungskrankengeld Ja
Vorruhestandsgeld Ja
Wohngeld Nein
* Keine Zuzahlungsverpflichtung besteht für Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; Fahrkosten ausgenommen.
Leistung Zuzahlung (Grundsatz)
Ärztliche/zahnärztliche Behandlung (nur bis 31.12.2012) 10 EUR Praxisgebühr je Quartal (jeweils)
Ambulante/stationäre Reha-Maßnahmen 10 EUR je Kalendertag
Anschlussrehabilitation (AHB) 10 EUR je Kalendertag, max. 28 Tage im Jahr
Arznei- und Verbandmittel 10 % vom Abgabepreis, mind. 5 EUR max. 10 EUR
Fahrkosten 10 % der Kosten, mind. 5 EUR max. 10 EUR
Häusliche Krankenpflege 10 % der für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr anfallenden Kosten, zusätzlich 10 EUR je Verordnung
Haushaltshilfe 10 % der Kosten pro Tag, mind. 5 EUR max. 10 EUR
Heilmittel (z. B. Massagen, Krankengymnastik) – auch in der Arztpraxis – 10 % der Kosten, zusätzlich 10 EUR je Verordnung
Hilfsmittel (nicht zum Verbrauch bestimmt) 10 % vom Abgabepreis, mind. 5 EUR max. 10 EUR
Hilfsmittel (zum Verbrauch bestimmt) 10 % je Packung, max. je Indikation 10 EUR im Monat
Krankenhausbehandlung 10 EUR je Kalendertag, max. 28 Tage im Jahr
Soziotherapie 10 % der Kosten pro Tag, mind. 5 EUR max. 10 EUR
Vorsorge-/Reha-Maßnahmen für Mütter/Väter 10 EUR je Kalendertag