Ein voller Kalendermonat wird – unabhängig von der Anzahl der tatsächlichen Kalendertage des betreffenden Monats – immer mit 30 Tagen berücksichtigt.
Arbeitnehmer ab vollendetem 23. Lebensjahr, die keine Elterneigenschaft beim Arbeitgeber nachgewiesen haben, also kinderlos sind, müssen einen zusätzlichen Beitrag von 0,35 % zur Pflegeversicherung leisten.