Ist-Entgelt
EUR
Std.
Soll-Entgelt
EUR
Std.
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Ihre Eingaben

Es ist die Anzahl der Ausfallstunden zu hinterlegen.

Es ist die Anzahl der Ausfallstunden zu hinterlegen, für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit in Höhe des Kurzarbeitergeldes erfolgt.

Fiktivstunden zur Erhöhung Soll- / Istentgelt
Bei Teillohnzahlungszeiträumen, z. B. wegen Fehlzeiten oder Eintritt bzw. Austritt innerhalb eines Kalendermonats, sind das Soll- und Ist-Entgelt um den Entgeltbetrag der Fehlzeiten zu erhöhen. Erhöht wird über entsprechende Fiktivstunden.

Das KUG wird nach dem höheren Leistungssatz 1 (67 %) gewährt, wenn sich aus den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ein Kinderfreibetrag mit dem Zähler von mindestens 0,5 ergibt. Der höhere Leistungssatz 1 kann auch dann gewährt werden, wenn das Vorhandensein eines Kindes aufgrund einer Bescheinigung der Agentur für Arbeit nachgewiesen wurde. In allen anderen Fällen gilt der Leistungssatz 2 (60 %).

Wählen Sie das zutreffende Bundesland aus, in dem der Arbeitnehmer seinen Beschäftigungsort hat (§§ 9-10 SGB IV, nicht zu verwechseln mit Betriebsstätte im steuerrechtlichen Sinn).

Hat der Arbeitnehmer seinen Beschäftigungsort in Bremen oder Saarland, und liegt eine Zugehörigkeit zur Arbeitnehmerkammer vor, wählen Sie bitte "Bremen mit Kammer", bzw. "Saarland mit Kammer" aus.

Die Auswahl des Bundeslandes entscheidet, welche Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- bzw. Arbeitslosenversicherung (Ost bzw. West) angewandt wird.

Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmende im Anspruchszeitraum tatsächlich erzielt hat (Stundenlohn multipliziert mit den Arbeitsstunden), zuzüglich aller zustehenden Entgeltanteile (ggf. inklusive Entgelt für Mehrarbeit). Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bleibt bei der Berechnung des Ist-Entgelts außer Betracht.

Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmende ohne den Arbeitsausfall im Anspruchszeitraum tatsächlich erzielt hätte (Stundenlohn multipliziert mit der Summe aus geleisteten Arbeitsstunden und Ausfallstunden wegen Kurzarbeit), zuzüglich aller zustehenden Entgeltanteile (ggf. exklusive Entgelt für Mehrarbeit). Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bleibt bei der Berechnung des Soll-Entgelts außer Betracht.

Es ist der vereinbarte Stundenlohn anzugeben, bei Gehaltsempfängern das Stundenäquivalent (Monatsgehalt x 3 Monate : 13 Wochen : vereinbarte Wochenarbeitszeit).

Es ist der vereinbarte Stundenlohn anzugeben, bei Gehaltsempfängern das Stundenäquivalent (Monatsgehalt x 3 Monate : 13 Wochen : vereinbarte Wochenarbeitszeit).

Es ist die Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zu hinterlegen, bei „Kurzarbeit null“ also 0,00 Std.

Geringverdiener i. S. der Sozialversicherung sind zur Berufsausbildung Beschäftigte (Auszubildende, Praktikanten, Dualstudenten) mit max. 325,00 EUR/Monat, die keine Beiträge zur Sozialversicherung zu tragen haben.