Steuerklassenwahl

Steuerpflichtiger 1
 
Steuerpflichtiger 1
EUR
%
EUR
Steuerpflichtiger 2
 
Steuerpflichtiger 2
EUR
%
EUR

Jahr / Abrechnungszeitraum:

 
Steuerpflichtiger 1  
Jahresbruttoarbeitslohn EUR
Art des Beschäftigungsverhältnisses
Arbeitsstelle im Bundesland
Rentenversicherung
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
 
Steuerpflichtiger 2  
Jahresbruttoarbeitslohn EUR
Art des Beschäftigungsverhältnisses
Arbeitsstelle im Bundesland
Rentenversicherung
Krankenversicherung
Pflegeversicherung

Wählen Sie das zutreffende Bundesland aus, in dem der Steuerpflichtige seinen Beschäftigungsort hat (§§ 9-10 SGB IV, nicht zu verwechseln mit Betriebsstätte im steuerrechtlichen Sinn).

Hat der Steuerpflichtige seinen Beschäftigungsort in Bremen oder Saarland, und liegt eine Zugehörigkeit zur Arbeitnehmerkammer vor, wählen Sie bitte "Bremen mit Kammer", bzw. "Saarland mit Kammer" aus.

Durch die Angabe des Bundeslandes werden die jeweils zutreffenden Beitragsbemessungsgrenzen und ggf. abweichenden Beitragssätze zur Sozialversicherung steuerlich berücksichtigt.

Es sind die dem Arbeitgeber mitgeteilten abziehbaren privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherungsbeiträge einzutragen (Beitragsbescheinigung des Versicherungsunternehmens). Unabhängig vom Lohnzahlungszeitraum ist immer der Monatsbetrag anzugeben.

Einzubeziehen sind neben den Barvergütungen auch die Sachbezüge (z.B. Wohnung, Kost, Waren, private Benutzung eines betrieblichen Pkw etc.). Arbeitslöhne aus weiteren Dienstverhältnissen bleiben unberücksichtigt (Anwendung der Steuerklasse VI). Nicht zu berücksichtigen sind auch Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten (z.B. Abfindungen), für die eine Steuerbegünstigung (sog. Fünftelungsregelung) in Betracht kommt.