Festzuschuss

Für jeden Zahnersatz erhalten Sie von uns einen gesetzlich festgelegten Festzuschuss. Dieser beträgt in der Regel 60 Prozent der Kosten einer Regelversorgung. Seine Höhe richtet sich ausschließlich nach der Diagnose des Zahnarztes, dem sog. Zahnbefund. Egal, für welche Behandlung Sie sich entscheiden (Brücke, Krone etc.) – der Festzuschuss bleibt immer gleich. Einzige Bedingung: Der Zahnersatz muss medizinisch notwendig und die Behandlungsmethode anerkannt sein.

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