GOZ

GOZ steht für "Gebührenordnung für Zahnärzte". Vereinfacht gesagt ist das ein Katalog in dem steht, wie viel der Zahnarzt für seine Leistung abrechnen kann. Die GOZ gilt für alle privatzahnärztlichen Leistungen, also solche, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden dürfen. Sie kommt immer dann zum Einsatz, wenn Sie sich für eine andere als die Regelversorgung entschieden haben.

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