Fristenrechner

Davor
8 Wochen: Samstag, 24. Februar 2024 Pfeil nach unten
7 Wochen: Samstag, 02. März 2024 Pfeil nach unten
6 Wochen: Samstag, 09. März 2024 Pfeil nach unten
10 Tage: Mittwoch, 10. April 2024 Pfeil nach unten
Ereignistag
Danach
4 Tage: Mittwoch, 24. April 2024 Pfeil nach unten
4 Wochen: Freitag, 17. Mai 2024 Pfeil nach unten
6 Wochen: Freitag, 31. Mai 2024 Pfeil nach unten
8 Wochen: Samstag, 15. Juni 2024 Pfeil nach unten
12 Wochen: Samstag, 13. Juli 2024 Pfeil nach unten

Entgeltfortzahlung

(Ende des Anspruchs)

Ende des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall [§ 3 Abs. 1 EFZG]. Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Der erste Tag wird in die Frist einbezogen, wenn die Arbeit krankheitsbedingt vollständig ausgefallen ist.

Wichtig: Wird ein Arbeitnehmer an einem Arbeitstag während der Arbeitsleistung arbeitsunfähig, so ist der erste Tag als Ereignistag nicht in die Sechs-Wochen-Frist einzubeziehen. Berechnen Sie in einem solchen Fall bitte neu.
Drucken
Berechnen